Das Ziel des Bürgerbegehrens ist es, die aktuelle Planung der Radvorrangroute 2 zu stoppen und eine Überprüfung sowie mögliche Anpassungen der Route zu erreichen. Die Initiatoren möchten eine Lösung finden, die sowohl die Sicherheit der Radfahrer gewährleistet als auch die Interessen der Anwohner berücksichtigt.
Unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift!
Die in der Ratssitzung am 03.07.2024 mit äußerst knapper Mehrheit (24ja, 23nein, 2 Enthaltungen) beschlossene Ausführungsplanung ist unabhängig von der in Teilen fragwürdigen Routenführung nicht dazu geeignet, einen besonderen Mehrwert für den Fahrradverkehr zu schaffen. Vielmehr birgt diese Form der Ausgestaltung auch zahlreiche Risiken für den Radverkehr und zusätzliche Belastungen und Einschränkungen für die betroffenen Anlieger und die Landwirtschaft.
Aus diesem Grunde hat sich auch der Bezirksausschuss Lendersdorf-Berzbuir-Kufferath mit sehr deutlicher Mehrheit gegen diese Ausführungsplanung ausgesprochen.
Dasselbe Meinungsbild hat sich auch bei einer Bürgerversammlung in der Boisdorfer Siedlung ergeben.
Auch die Höhe des geplanten Investitionsvolumen von 1.658.781,63 € mit einem städtischen Eigenanteil von 301.600,-- € steht in keinem Verhältnis zu dem zweifelhaften
Nutzen der Investition. Schließlich handelt es sich hierbei um Steuermittel!
Daher fordern wir eine Rücknahme des Beschlusses und eine ergebnisoffene und ganzheitliche Umplanung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Ortsteile und
unserer Stadt!
Die Vertrauenspersonen vertreten das Bürgerbegehren gegenüber der Stadtverwaltung. Unterschriftslisten können an alle Vertrauenspersonen geschickt werden.
Hinweis: Die Unterschriftenlisten müssen im Original vorgelegt werden.
Entlang der Dr. Overhues-Allee ist mit deutlich mehr Anliegerverkehr zu rechnen als von der Verwaltung beschrieben. Neben dem Seniorenheim St. Nikolaus ist die Dr. Overhues-Allee die Hauptzufahrt zu den Sportanlagen des DTV. Ebenso befindet sich hinter dem Seniorenheim saisonal auch ein Parkplatz für die Anna- und Maikirmes. Hierdurch kann der Vorrang von Radfahrern durch einen Stau zu den Stoßzeiten nicht garantiert werden. Der Generalverdacht von Geschwindigkeitsüberschreitungen durch den Kraftverkehr ist nicht nachvollziehbar. Die angedachten Plateauaufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung führen eher zu Behinderung des Radverkehrs und stellen besonders bei nasser Witterung ein potenzielles Unfallrisiko dar.
Die Straße an Gut Boisdorf ist breit und übersichtlich ausgebaut. Hierdurch kann durch den Anliegerverkehr von keiner akuten Gefahr für Radfahrer ausgegangen werden. Da es keine Angaben zu der Frequentierung des Anliegerverkehrs gibt, ist auch das voreilige Sperren der Wittenauer Straße durch Poller nicht begründbar. Die geplanten Plateauaufpflasterungen stellen wie in der Dr.-Overhues-Allee eine Gefahr insbesondere für den Radverkehr dar.
Der Samlandweg ist eine breit ausgebaute und übersichtliche Straße, die von den Anwohnern als PKW-Stellfläche genutzt wird. Eine Reduzierung der Parkmöglichkeiten auf einen Stellplatz pro drei Wohneinheiten wird besonders von den Anliegern stark kritisiert und ist aufgrund der vorhandenen Straßenbreite auch nicht notwendig. Vor kurzem sind die Anwohner für den heutigen Ausbau der Straße noch in hohem Maße zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen worden. Daher ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Anwohner jetzt mit deutlichen Nutzungseinschränkungen der Straße konfrontiert werden.
Der Gerichtsweg ist zwischen Samlandweg und Renkerstraße bereits heute nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Eine von Traktoren passierbare Sperre sehen wir kritisch, da es auch landwirtschaftliche Geräte mit geringerer Bodenfreiheit gibt. Ebenso ist die Verwaltung einer Antwort auf die Frage zur Passierbarkeit von Rettungsfahrzeugen schuldig geblieben. Zusätzlich stellt die Barriere auch für den Fahrradverkehr ein Hindernis dar. Besonders während der Erntearbeiten wird der Gerichtsweg in diesem Abschnitt als Stellfläche für Anhänger genutzt, ein Ausweichen der bis zu 40 Tonnen schweren Gespanne auf die Felder ist nicht immer möglich. Durch die geringe Breite des Wirtschaftsweges sehen wir hier ebenfalls ein großes Konfliktpotential, welches bereits heute auf Wirtschaftswegen besteht.
Im Bereich Lendersdorf wird der Gerichtsweg oftmals nur von den Anliegern genutzt und unterliegt heute schon einem geringen Verkehrsaufkommen, weshalb wir das Absperren des „Roten Kreuzes“ zur Verkehrsreduzierung nicht nachvollziehen können. Die Gefahren durch die geplanten Plateauaufpflasterungen wurden bereits vorher beschrieben.
Entlang des Lendersdorfer Friedhofes befinden sich am Gerichtsweg die zwei Nebeneingänge, die besonders von älteren Mitmenschen mit Gehhilfen genutzt werden. Ebenso sind zu Beerdigungen die Parkmöglichkeiten entlang der St.-Hubert-Straße schnell erschöpft, weshalb der Gerichtsweg als Parkplatz genutzt wird. Der Wegfall der Parkmöglichkeiten entlang dieses Teilstückes ist daher nicht hinnehmbar.
Die Straße „Zum Richelnberg“ wird von vielen Lendersdorfern genutzt, um den landwirtschaftlichen Betrieb Briem anzufahren, der dort einen Hofladen betreibt. Das Umwidmen in eine Anliegerstraße kann daher den Verkehr als solchen nicht merklich reduzieren, schränkt aber gleichzeitig die Erreichbarkeit des Hofladens ein. Durch die Straßenführung sehen wir besonders im Kurvenbereich durch die Böschung eine hohe Unfallgefahr für Fahrradfahrer, da sie in diesem Bereich sehr unübersichtlich ist. Ebenso gehen von den vorgesehenen Aufpflasterungen hohe Risiken für den Radverkehr aus. Weshalb man bewusst mehr Fahrradfahrer auf diese Straße lenken möchte, erschließt sich uns nicht, auch weil keine weiteren Anschlussmöglichkeiten gegeben sind und Radfahrer aus und in Richtung Kreuzau schon heute eine andere und kürzere Route wählen.
Das Ziel des Bürgerbegehrens ist es, die aktuelle Planung der Radvorrangroute 2 zu stoppen und eine Überprüfung sowie mögliche Anpassungen der Route zu erreichen. Die Initiatoren möchten eine Lösung finden, die sowohl die Sicherheit der Radfahrer gewährleistet als auch die Interessen der Anwohner berücksichtigt.
Um das Bürgerbegehren zu unterstützen, wird die Unterschrift auf der Unterschriftenliste benötigt. Diese werden dann, von den Vertrauenspersonen, bei der Stadt eingereicht. Nur mit genügend Unterschriften kann das Bürgerbegehren umgesetzt werden!
Damit die unterstützende Unterschrift gezählt werden kann, muss die Unterschrift bis 16. Dezember 2024 bei den Vertrauenspersonen eingegangen sein. Wichtig: Später eingereichte Unterschriftslisten können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Eintragungsberechtigt sind alle wahlberechtigten Deutschen und EU-Bürger ab 16 Jahren mit Erstwohnsitz in der Stadt Düren.
Hilf uns jetzt, insgesamt 1.658.781,63 € Steuergelder zu sparen!